Ein Verkehrswertgutachten gemäß § 194 BauGB wird häufig benötigt, insbesondere bei nicht einvernehmlichen oder gerichtlich ausgetragenen Vermögensauseinandersetzungen, wie beispielsweise bei Erbstreitigkeiten oder Ehescheidungen. Dieses Gutachten dient dazu, den sogenannten Verkehrswert einer Immobilie objektiv und rechtssicher zu ermitteln.
Die Erstellung eines Verkehrswertgutachtens erfolgt auf Grundlage des § 194 Baugesetzbuch (BauGB) sowie den Vorgaben der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV). Der Prozess umfasst verschiedene detaillierte Analysen und Bewertungen, um eine präzise Wertermittlung sicherzustellen. Dazu gehören u.a.:
Erhebung der planungs- und sonstigen rechtlichen Gegebenheiten:
Prüfung von Bebauungsplänen und anderen baurechtlichen Vorschriften.
Ermittlung der Wohn- und Nutzflächen sowie der Brutto-Grundfläche:
Genaues Überprüfen (ggf. Vermessen) und Dokumentieren der Flächen.
Sichtprüfung und Beurteilung der Bausubstanz:
Untersuchung des Gebäudes auf erkennbare Schäden oder Mängel.
Auskunft:
z. B. Denkmalschutz, Altlastenkataster
Bewertung von im Grundbuch eingetragenen Rechten und Lasten:
Berücksichtigung von Rechten, Dienstbarkeiten und anderen Belastungen.
Berücksichtigung objektspezifischer Besonderheiten:
Einbeziehung individueller Merkmale der Immobilie, die ihren Wert beeinflussen könnten.